Nutzungsregelung für SvN Boote & Trailer

Regeln für das Segeln mit einem SvN Vereinsboot

  • Nur SvN Mitglieder können ein SvN-Vereinsboot ausleihen und segeln.
  • Voraussetzung für das Ausleihen sind seglerische Grundkenntnisse, entsprechend dem „DSV Jugendsegelschein“. Diese sind im Rahmen der ersten Einweisung beim aktiven Segeln zu belegen.
  • Alle Segelboote dürfen erst nach einer sachkundigen Einweisung ausgeliehen werden.
  • Eigenmächtige Umbauten und Veränderungen sind nicht gestattet.
  • Das Trainingsbegleitboot wird nicht ausgeliehen.
  • Die Boote sind vom Verein für Fremdschäden haftpflichtversichert.
  • Eine Kaskoversicherung besteht nicht.
  • Die Kosten für einen Schaden an einem SvN-Vereinsboot trägt das ausleihende SvN Mitglied.
  • Vereinsaktivitäten haben Vorrang vor privater Nutzung – siehe SvN-Terminkalender.
  • Eine mehrtägige Nutzung in fremden Revieren z.B. für Regatten ist möglich,
    bedarf jedoch der Rücksprache mit dem Vorstand und dessen Freigabe.
  • Die Boote stehen mit Ketten und Schlössern gesichert auf dem SvN Bootsgelände.
  • Segel, Ruder, Schwerter und weiteres Zubehör sind im Seglerhaus in beschrifteten Regalen gelagert.
  • Jede Nutzung ist bei der Schlüsselübernahme im Logbuch der SvN-Vereinsboote einzutragen.
  • Logbuch und Schlüssel werden im Kasten in der Garage aufbewahrt. Zugang nur mit Transponderkarte.
  • Die Boote sind unterschiedlich ausgerüstet, so dass für das Auftakeln und Segeln spezielle Kenntnisse nötig sind – besonders ARGO & RS Quba / Feva.
    • Vor der ersten Nutzung ist es erforderlich, sich beim Takelmeister oder einer anderen sachkundigen Person einweisen zu lassen. (siehe Video zum Aufbau der ARGO)
    • Bei jeder Nutzung wird Sorgfalt und gute Seemannschaft vorausgesetzt.
    • Nach der Nutzung ist das Boot gereinigt und mit Kette und Schloss gesichert abzustellen. Das Zubehör ist wieder ins Seglerhaus zurückzubringen.
    • Beschädigungen sind zeitnah dem Bootswart oder einem anderen Vorstandmitglied zu melden. So ist gewährleistet, dass der Schaden behoben werden kann und wieder eine sichere Nutzung möglich ist.

SvN Vereinsboote

TypBaujahrSeriennummerSegelnummerName
Argo2019GB TOPZ 32B6 D919129577
Argo2019GB TOPZ 32B7 D919129588
Quba2012GBLDCQ1418B12120922Sieger
Feva2022GBLDCF1650H5021270Nasua
Laser1978o. Nr.Blau
Laser1980o. Nr.Gelb
SvN Jüngstenboote *)
PE Opti2016o. Nr.?
PE Opti2016o. Nr.?
Optimist20092008 * 13850612410Marie
Optimist20082007 * 13293212409Anne
SvN Trainingsbegleitboot **)
Walker Bay 10xxxxxxxAga Kahn

*) Verleih nur nach Rücksprache
**) KEIN Verleih

SvN Vereinstrailer

  • Nur SvN Mitglieder können ein SvN-Vereinstrailer ausleihen.
    • Die Trailer sind vom Verein nicht haftpflichtversichert
    • Eine Kaskoversicherung besteht nicht.
  • Die Nutzung eines SvN Vereinstrailers ist mit dem Takelmeister abzusprechen.
    Er händigt auch die Kfz-Papiere aus.
    • Die Kosten für einen Schaden an einem SvN-Vereinstrailer muss das ausleihende SvN Mitglied tragen.
  • Für die Einhaltung der StVO –auch im Ausland- und des ordnungsgemäßen Zustandes ist die/der Ausleiher/in verantwortlich.
HerstellerTypFahrgestellnummerBaujahrKfz Kennzeichen
MERSEA400 kgSMEC27RA5S27R29472o25FDS VN 787
MERSEA400 kgSMEC27RA5S27R29502o25FDS VN 878

Erzgrube, den 29. Juni 2026
gez. SvN – Vorstand