Nutzungsordnung für das SvN Seglerhaus

Nur SvN Mitglieder haben die Zugangs- und Nutzungsberechtigung für das Seglerhaus. Dafür benötigen sie eine Transponderkarte.

Jede Nutzung wie Vorstandssitzungen, Besprechungen, Jugendtreffen, etc. ist dem Seglerhausverwalter im Vorfeld mitzuteilen.

Nutzung des SvN Seglerhauses in der Saison.

Mitglieder können während der Saison privates Segelzubehör (Segel, Schwert, Ruder, Schwimmweste, etc.) in den Regalen und Schränken im Seglerhaus bis zum Einlagern lagern. Danach sind sie mitzunehmen.

Während der Saison können Trailer auf Antrag unter dem Schleppdach abgestellt werden, sofern Platz für eine sachgerechte Lagerung gegeben ist.

Während der Saison werden in der Regel keine privaten Boote im Seglerhaus eingelagert. Nur im begründeten Ausnahmefall und nach Vorstandsentscheidung ist dies auf Antrag möglich.

Das Gelände um das Seglerhaus ist freizuhalten. Hier dürfen Trailer und Boote nur in Rücksprache mit dem Seglerhausverwalter und nur für eine kurze Zeit (max. 1 Woche) abgestellt werden. Lediglich der Mehrstock-Regatta-Trailer darf an der östlichen Giebelwand stehen.

Der Platz unter dem Schleppdach ist ausschließlich für Trailer bestimmt. Hier dürfen auch kurzzeitig keine Boote abgestellt werden.

Alle gelagerten Gegenstände sind mit dem Namen des Besitzers/der Besitzerin zu kennzeichnen.

Gegenstände, die Niemanden zugeordnet werden können werden in einer Rundmail aufgelistet. Bei der Mitgliederversammlung und beim Auslagern können sie von der Besitzerin/dem Besitzer gekennzeichnet oder mitgenommen werden.

Alle Gegenstände die dann nicht zugeordnet werden können, werden vom Hausverwalter entsorgt.

Nutzung des SvN Seglerhauses nach der Saison.

Nach der Saison werden die Räumlichkeiten des Seglerhauses zum Einlagern der Boote – SvN Vereinsboote und private Boote – genutzt. Alle Boote sind mit dem Namen des Besitzers/der Besitzerin zu kennzeichnen.

Riggteile werden ausschließlich oben im Seglerhaus eingelagert.

Die Salinge sind so zu demontieren, dass sie nicht mehr seitlich abstehen. Stehendes und laufendes Gut ist am Mast bzw. Baum zu befestigen.

Trailer, Slipwagen, Riggteile und weiteres Segelzubehör das im Seglerhaus über den Winter eingelagert wird, muss gekennzeichnet sein – Name, Vorname gut sichtbar anbringen.

Während der „Winterzeit“ bleibt das Seglerhaus geschlossen.

Private Nutzung des SvN Seglerhaus

Das Seglerhaus kann in Absprache mit dem Seglerhausverwalter für private Feiern, etc. gemietet werden. Vereinsaktivitäten haben Vorrang vor privater Nutzung. Das anmietende Mitglied muss anwesend sein!

Das Seglerhaus ist besenrein zu verlassen. Geschirr ist zu spülen und wieder an seinen Platz zurückzustellen.

Beschädigungen sind zeitnah dem Seglerhausverwalter oder einem anderen Vorstandmitglied zu melden. So ist gewährleistet, dass der Schaden behoben werden kann und wieder eine sichere Nutzung möglich ist.
Die Kosten für einen Schaden durch unsachgemäße Handhabung trägt das anmietende Mitglied.

Keine ganz- oder mehrtägige Nutzung durch Nicht-Mitglieder oder Gewerbe ähnliche Organisationen. Kein Übernachten und kein Duschen.
Kurzzeitige Nutzung durch ein SvN-Mitglied mit einer kleinen Gruppe bei schlechtem Wetter oder Halbtagsnutzung nach Anmeldung, von Küche und WC gehen in Ordnung.

Gebührenordnung für das SvN Seglerhaus mit Stand 28.01.2020

Transponderkarte15,00 €
private Feier
Nutzungsgebühr für private Feier 60,00 €
Übernachtung Gäste pro Person und Nacht5,00 €
Übernachtung Vereinsmitglieder0,00 €

Erzgrube, den 15. Januar 2o24