Nutzungsregelung für das SvN Bootsgelände

SvN Mitglieder können auf schriftlichen Antrag ihr Boot während der Saison auf dem SvN Bootsgelände abstellen.
Auch Gastsegler*innen können auf schriftlichen Antrag ihr Boot auf dem SvN Bootsgelände abstellen.

Der Antrag – digital oder schriftlich – ist im Zeitfenster vom 15.o2. – 15.o3. eines Jahres zu stellen.

Der Bootsliegeplatz wird vom Platzwart zu gewiesen.

Die Zuweisung eines Bootsliegeplatzes erfolgt nur nach dem Vorliegen eines digitalen oder schriftlichen Antrages mit Akzeptanz aller Verpflichtungserklärungen und des Haftungsausschlusses.

Ein einmal zugewiesener Liegeplatz kann im Laufe der Saison nicht getauscht werden.

Die Saison dauert gemäß Festlegung der Gewässerdirektion von 1. April bis 30. September. Außerhalb dieser Zeit dürfen keine Boote am Ufer lagern.

Abräumen des Bootes bis zum 30. September des Jahres. Beim Abräumen des Bootes bei Saisonende sind Mähhindernisse wie Steine, Kettenstücke etc. vom Platz zu entfernen.

Boote, die nach dem 1. Oktober unentschuldigt nicht abgeholt sind, werden durch die SvN vom Platz entfernt und nach ihrem Ermessen verwahrt. Die SvN berechnet der Besitzerin/ dem Besitzer eine Aufwandsgebühr von 100,- €.

Boote müssen stets mit dem Bug zur Sicherungskette abgestellt werden und eventuell vorn aufgebockt werden um unnötige Wasseransammlungen im Boot zu vermeiden.

Die SvN übernimmt keine Verwaltungs- und Obhut Pflicht, haftet nicht bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen. Ebenso haftet sie nicht für Beschädigungen, Diebstahl von Zubehör oder das Abhandenkommen von Booten und Slipwagen bzw. Trailer.

Der Verein haftet für ein Verschulden des Vorstands, eines Vereinsmitgliedes oder eines satzungsmäßig berufenen Vertreters nur bei Vorsatz, nicht dagegen bei einfacher oder grober Fahrlässigkeit. Der Verein haftet auch nicht für ein Verschulden von Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Pflichten bedient.

SvN Mitglieder

Verpflichtend für SvN Mitglieder ist die Übernahme mindestens eines „SvN Repräsentanten Dienstes“ an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag der Saison.

Aufgaben des „SvN Repräsentanten“:

  • Kontrollgang durch und um das Seglerhaus
  • Vereinsflagge mitnehmen
  • Setzen der Vereinsflagge am Flaggenmast
  • Ansprechpartner für Mitglieder und Nichtmitglieder am See sein
  • einsammeln von grobem Müll im Bereich der Bootsliegeplätze und Entsorgung im öffentlichen Müllbehälter (abends)
  • Vereinsflagge einholen und im Seglerhaus versorgen
  • nochmaliger Kontrollgang durch und um das Seglerhaus.
  • Anwesenheitsdauer und Vorkommnisse im Tagebuch eintragen.
  • Erzgrube, den 15. Januar 2o24