Gebührenordnung

Vereinsbeitritt

Die Aufnahme eines neuen Mitglieds erfolgt nach Prüfung durch den Vorstand aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrags, der an den Vereinsvorsitzenden zu richten ist.

Aufnahmeanträge Minderjähriger bedürfen der schriftlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter*in.

Neumitglieder bezahlen bei Eintritt den Jahresbeitrag, die Reinigungspauschale und eine einmalige Aufnahmegebühr.

Arbeitsdienst

Wir erwarten von den Mitgliedern freiwillige Mithilfe bei Arbeiten für unseren Verein.

Mitgliedsbeitrag ab o1.o1.2o22

MitgliedsartJahresbeitragaktuelle Reinigungs-pauschaleaktuelle Verbandsgebühraktueller Gesamtbeitrag
Einzelmitgliedschaft50,00 €7,00 €26,31 €83,31 €
Jugendmitgliedschaft20,00 €7,00 €16,11 €43,11 €
passives Mitglied25,00 €0,00 €26,31 €51,31 €
Fördermitglied35,00 €0,00 €26,31 €61,31 €

Aufnahmegebühr

einmalig ein Jahresbeitrag

Reinigungspauschale

Reinigungspauschale für unser Seglerhaus pro Mitgliedschaft von etwa 10,- € jährlich, je nach angefallenen Reinigungskosten.

Jugendmitgliedschaft

Die Jugendmitgliedschaft gilt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Dann werden sie automatisch zu ordentlichen Mitgliedern (Einzelmitgliedschaft), es sei denn, sie belegen – Bring-Pflicht der Jugendmitglieder -, dass sie noch in der Ausbildung sind. In diesem Fall endet die Jugendmitgliedschaft mit dem Ausbildungsende, spätestens jedoch mit vollendetem 27. Lebensjahr.

Zahlungsverpflichtungen

Der Verein nutzt, wo möglich, die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens. Alle Zahlungsverpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem Verein werden bei Fälligkeit mittels Lastschrift eingezogen.

Die Zahlungsverpflichtung der Mitglieder wird durch Mitteilung in den Rundschreiben bzw. in der Gebührenordnung bekannt gemacht.

Eine gesonderte und individuelle Rechnungsstellung erfolgt nicht.

Bootsliegeplatz am See / Einlagerung im Seglerhaus***)

Was?Wo?Wann?Kosten
BOOTLiegeplatz am SeeSommer20,00 €
BOOTGast-Liegeplatz am See (Saison)Sommer50,00 €
BOOTLagerung im Seglerhaus **)Sommer75,00 €
TRAILERLagerung hinter Seglerhaus *)Sommer30,00 €




BOOTLagerung im Seglerhaus *)Winter50,00 €
TRAILERLagerung hinter Seglerhaus *)Winter30,00 €
BOOTGAST-Lagerung im Seglerhaus *)Winter150,00 €
TRAILERGAST-Lagerung hinter Seglerhaus *)Winter75,00 €




MASTLagerung im SeglerhausSommer Winter0,00 €
SEGELLagerung im SeglerhausSommer Winter0,00 €
SLIPWAGENLagerung im SeglerhausSommer Winter0,00 €

*) sofern Platz frei ist – es steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen für eine sachgerechte Lagerung zur Verfügung

**) nur im begründeten Ausnahmefall und nach Vorstandsentscheidung

***) nur mit Antrag und der Pflicht zur namentlichen Kennzeichnung – auch bei kostenloser Lagerung –

Zutritt ins Seglerhaus

Jedes Mitglied kann einen Transponder für den Zutritt ins Seglerhaus bei der Schatzmeisterin schriftlich beantragen. Die/der gesetzliche Vertreter*in haftet bei Minderjährigen.

Beim Austritt aus dem Verein besteht die Verpflichtung, den Transponder zurückzugeben.

Ein eventueller Verlust des Transponders ist sofort zu melden.

Pfand für Transponder 15,- €

Private Nutzung des Seglerhauses

Das Seglerhaus kann für private Feiern und Übernachtungen genutzt werden. Anmeldung durch ein Vereinsmitglied beim Seglerhausverwalter. Bei Feiern oder Übernachtung muss ein Vereinsmitglied anwesend sein.

Nutzungsgebühr für Feiern, etc. 60,- €

Übernachtungspauschale pro Person /Nacht 5,- € für Nicht-SvN-Mitglieder

Stand: 30. September 2o21